Salvatorkirche

Begleitung

 

KONTAKT

Wenn Sie zu einem Thema auf dieser Seite Kontakt mit unseren Pfarrern aufnehmen möchten wenden Sie sich bitte an:

Pfarrer Stephan Blank
Tel.: 0203 24808
E-Mail: stephan [punkt] blank [at] ekir [punkt] de
Pfarrer Martin Winterberg
Tel.: 0203 311176
E-Mail: martin [punkt] winterberg [at] ekir [punkt] de

Begleitung

KIRCHENEINTRITT

Die Wiederaufnahme in die evangelische Kirche ist die Aufnahme eines Menschen, der aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist. Der Eintritt in die evangelische Kirche ist die Aufnahme eines Menschen, der bisher einer anderen Konfession angehört hat oder noch nicht getauft ist. Die Aufnahme in die evangelische Kirche ist einfach.

Was muss ich tun, wenn ich aus der evangelischen Kirche ausgetreten bin?

Sie können bei jedem Pfarrer/bei jeder Pfarrerin in ganz Deutschland oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle in die evangelische Kirche wieder eintreten. Wenn Sie sich an einen Pfarrer/ eine Pfarrerin gewandt haben, wird er/ sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Die Gespräche können beratenden, klärenden, informierenden und seelsorglichen Charakter haben. Die Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart von zwei Presbyteriumsmitgliedern.

Was muss ich tun, wenn ich einer anderen Konfession angehöre?

Bei einem Wechsel der Konfession ist es wichtig, die Mitgliedschaft bei der anderen Religionsgemeinschaft zu beenden, denn eine Mitgliedschaft in mehreren Religionsgemeinschaften ist nicht möglich. Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtssprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das 12. Lebensjahr erreicht hat.

Was muss ich tun, wenn ich noch nicht getauft bin?

Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche wird durch die Taufe begründet. Bevor Sie getauft werden, ist eine Unterweisung im christlichen Glauben notwendig. Ein Pfarrer/ eine Pfarrerin kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie sich die christliche Unterweisung im einzelnen gestaltet. Die Taufe wird in einem Gottesdienst vollzogen. Die Taufe berechtigt zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage der Ev. Kirchengemeinde Alt-Duisburg.

TAUFE

Mit der Taufe wird ein Mensch in die christliche Gemeinschaft auf der ganzen Welt aufgenommen. Die Taufe ist ein Sakrament. Sakramente sind von Gott eingesetzte, sichtbare Handlungen. Zu einem Sakrament gehören Wort und Zeichen. Das wichtigste Zeichen der Tauffeier ist das Wasser.

Wasser ist das Urelement des Lebens. Wasser kann aber auch eine Bedrohung für das Leben sein. Im Wasser kann Leben untergehen und enden. Der Täufling erfährt symbolisch im Wasserritus, was Jesus Christus durchlebt hat. Wie er durch den Tod zum ewigen Leben gelangt ist, so kommt das Wasser über den Täufling, und er „taucht auf“ als Mensch des neuen Lebens.

In der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland heißt es über die Taufe:

„Auf Befehl Jesu Christi und im Vertrauen auf die Gnade Gottes, die allem Erkennen vorausgeht, tauft die Kirche und bezeugt damit die Zueignung der in Christus offenbarten Verheißung Gottes und den Anspruch Gottes auf das Leben der Getauften. Durch die Taufe werden die Getauften zu Gliedern am Leibe Christi berufen und ihre Mitgliedschaft in der Kirche begründet.“ (KO, Art. 76)

Wer kann Pate/ Patin werden?

Alle getauften und konfirmierten evangelischen Kirchenmitglieder und diejenigen, die einer anderen christlichen Kirche angehören, können das Patenamt übernehmen. Welche anderen christlichen Kirchen die evangelische Kirche anerkennt, sind in der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ aufgeführt. Wer keiner christlichen Kirche angehört oder aus der Kirche ausgetreten ist, kann das Patenamt nicht übernehmen. Das Patenamt ist ein kirchliches Amt. Kommt der Pate/ die Patin nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, muss er/ sie eine Patenbescheinigung vorlegen. Das ist der Nachweis darüber, dass der Pate /die Patin Mitglied seiner/ ihrer Kirche ist und berechtigt ist, das Patenamt zu übernehmen. Die Patenbescheinigung wird vom Pfarramt Ihrer Gemeinde ausgestellt. Bei der Taufe Ihres Patenkindes erhalten Sie von der Kirche eine Patenurkunde.

Müssen wir als Eltern in der Kirche sein, um unser Kind taufen lassen zu können?

Taufe und Glaube gehören zusammen. Kleine Kinder können ihren Glauben noch nicht selber formulieren. Eine gute Voraussetzung für das Hineinwachsen in den Glauben ist eine christliche Erziehung. Die christliche Erziehung haben neben den Paten und der Kirche vor allem die Eltern zu verantworten. Das ist der Grund, warum mindestens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche sein muss.

Im Lebensordnungsgesetz (LOG) der Evangelischen Kirche im Rheinland heißt es dazu:

„Die Taufe eines Kindes muss verweigert werden, solange weder Vater noch Mutter der evangelischen Kirche angehören. Die Taufe kann mit Zustimmung des Presbyteriums ausnahmsweise vollzogen werden, wenn anstelle der Eltern eine evangelische Christin oder ein evangelischer Christ für die evangelische Erziehung sorgt.“ (LOG, §17)

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage der Ev. Kirchengemeinde Alt-Duisburg.

KONFIRMATION

Taufe und Glaube gehören zusammen. In frühkirchlicher Zeit wurden nur Erwachsene getauft. Bevor sie getauft wurden, nahmen sie längere Zeit an einem Unterricht teil (Katechumenat). Dort wurden sie in den Glauben und das Leben der Kirche eingeführt. Die Taufbewerber/ Taufbewerberinnen haben erst den Glauben kennengelernt und sich dann taufen lassen.

Die Praxis der Kleinkindertaufe kam im 4. Jahrhundert n. Chr. auf. Der kirchliche Unterricht ist im engeren Sinne ein nachgeholter Taufunterricht, der dazu dient, die eigene Taufe zu verstehen. Konfirmation heißt „Befestigung“ oder auch „Bestärkung“. Die Konfirmanden/ Konfirmandinnen sollen auf ihrem Glaubensweg „bestärkt“ werden. Sie sollen sich mit ihrem persönlichen Glauben beschäftigen und Wissenswertes über die Kirche erfahren.

In der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland heißt es über die Konfirmation:

„Die Vorbereitung der Konfirmation geschieht in der Konfirmandenarbeit. In ihr werden Kinder und Jugendliche mit den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens und dem Leben der Gemeinde vertraut gemacht. Bibel, Gesangbuch und der in der Kirchengemeinde geltende Katechismus sind Grundlage der Konfirmandenarbeit.“ (KO, Art. 82)

Die Konfirmation erfolgt in einem Gottesdienst. Im Gottesdienst bekennen die Konfirmanden/ Konfirmandinnen mit der Gemeinde den Glauben, in dem sie unterwiesen sind. Die Konfirmanden/ Konfirmandinnen werden gesegnet und erhalten ein Bibelwort für ihren Lebensweg. Mit der Konfirmation darf das Patenamt übernommen werden. Die Konfirmation berechtigt zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl. Sie können an Presbyteriumswahlen das Wahlrecht ausüben. Bei noch nicht getauften Konfirmanden/ Konfirmandinnen ist die Taufunterweisung der reguläre Konfirmandenunterricht. Nichtgetaufte Konfirmanden/ Konfirmandinnen werden entweder während der Unterrichtszeit getauft oder im Konfirmationsgottesdienst.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage der Ev. Kirchengemeinde Alt-Duisburg.

TRAUUNG

In der Trauung empfängt das Brautpaar oder die Lebenspartnerschaft den Segen Gottes: Gott möge das Paar/die Lebenspartnerschaft in ihrer „Ehe“ begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und –geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können. Die standesamtliche Eheschließung oder die standesamtliche Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist Voraussetzung für eine evangelische Trauung. Die evangelische Trauung ist deshalb ein Gottesdienst mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen, aber keine Eheschließung.

In der Kirchenordnung (KO) der Evangelischen Kirche im Rheinland heißt es über die Trauung:
„Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung oder der Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft, in dem die eheliche Gemeinschaft oder die Gemeinschaft der Lebenspartnerinnen und Lebenspartner unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Dabei bekennen die Eheleute, die Lebenspartnerinnen oder die Lebenspartner, dass sie einander aus Gottes Hand annehmen, und versprechen, ihr Leben lang in Treue beieinander zu bleiben und sich gegenseitig immer wieder zu vergeben.“ (KO, Artikel 87)

Darf während des Traugottesdienstes fotografiert werden?

In unserer Kirchengemeinde ist ein eingeschränktes Fotografieren erlaubt. In einem Beschluss des Leitungsgremiums heißt es dazu:
„Das Presbyterium beschließt, dass das Fotografieren und Filmen im Gottesdienst nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein soll. Es ist aber der Würde des Gottesdienstes angemessen, dass Störungen, die mit dem Filmen und Fotografieren verbunden sein können (Herumlaufen, Blitzlicht o.Ä.) ausgeschlossen werden. Daher ist mit den jeweils Interessierten zu verabreden, dass eine Person benannt werden kann, die von einem zugewiesenen Standort aus filmen und/oder fotografieren kann.“ (Beschluss vom 11.07.2013)

Kostet eine kirchliche Trauung etwas?

Bei einer Trauung sind mehrere Personen im Einsatz, die von der Kirche bezahlt werden wie Pfarrer/ Pfarrerin, Organist und Küster. Dieser Dienst der Kirche ist für die Gemeindemitglieder kostenfrei. Wenn Sie besondere Wünsche haben, zum Beispiel beim Blumenschmuck oder bei Musikdarbietungen, dann müssen Sie die Mehrkosten selber bezahlen. Sollten Sie sich eine Kirche aussuchen, die nicht zu der Kirchengemeinde zählt, in der einer der Partner bisher lebte, in der Sie als Ehepaar/ Lebenspartnerschaft in Zukunft leben werden oder in der die Eltern eines der Partner leben, müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren rechnen. Trifft diese Regelung auf die Salvatorkirche zu, hat das Brautpaar/die Lebenspartnerschaft eine Pauschale von 175,00 Euro zu entrichten.

Mein Partner/ meine Partnerin ist nicht in der Kirche. Können wir trotzdem kirchlich getraut werden?
Die Trauung setzt voraus, dass beide Eheleute, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner einer christlichen Kirche angehören und mindestens einer von beiden Mitglied der evangelischen Kirche ist. Es geht darum, dass beide Ehepartner oder Lebenspartnerinnen/ Lebenspartner sich der Verantwortung vor Gott bewusst sind und sich nicht innerlich oder äußerlich vom evangelischen Trauverständnis distanzieren. Gehört der Partner keiner christlichen Kirche an, ist auf Wunsch des evangelischen Partners ein Traugottesdienst in Ausnahmefällen möglich. Dies muss aber auf jeden Fall mit Ihrem zuständigen Pfarrer/ Ihrer zuständigen Pfarrerin besprochen werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass der nicht-evangelische Partner die Form und Bedeutung des Traugottesdienstes respektiert und das christliche Verständnis der Ehe achtet.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage der Ev. Kirchengemeinde Alt-Duisburg.

BESTATTUNG

Von Anfang an hat die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen.

Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.

In der Kirchenordnung (KO) der Evangelischen Kirche im Rheinland heißt es über die Bestattung:

„Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst, bei dem die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet und den gekreuzigten und auferweckten Herrn Jesus Christus verkündigt.“
(KO, Art. 91)

Was geschieht bei der kirchlichen Bestattung?

Die kirchliche Bestattung besteht aus dem Bestattungsgottesdienst und dem Gang zum Grab (auch in umgekehrter Reihenfolge möglich). Der Bestattungsgottesdienst in der Kirche oder in der Friedhofskapelle wendet sich an die Trauernden, die sich versammelt haben. Er besteht aus Liedern, biblischen Texten, Gebeten und der Predigt. Das Leben des/ der Verstorbenen wird in Erinnerung gerufen. Es kommt die Wirklichkeit des Todes zur Sprache. Zugleich wird die Hoffnung auf das Leben bei Gott bezeugt.

Welche Hilfen bietet die Kirche zur Trauerbewältigung?

In der Zeit nach der Bestattung kann ein seelsorglicher Besuch bei den Angehörigen nach vier bis sechs Wochen Hilfe zur Trauerbewältigung sein. Viele Kirchengemeinden, kirchliche Werke und Einrichtungen bieten darüber hinaus spezielle Einzelgespräche an und/ oder machen Gruppenangebote für Trauernde und Angehörige. Am Sonntag vor dem 1. Advent (Ewigkeitssonntag) denkt die evangelische Kirche an ihre Toten, die im jeweils vergangenen Jahr verstorben sind. Oft werden, wie in der Ev. Kirchengemeinde Alt-Duisburg, die Namen im Gottesdienst noch einmal vorgelesen.

Die evangelische Kirche akzeptiert sowohl die Erd- als auch die Feuerbestattung und bietet für alle Arten eine gottesdienstliche Begleitung an.

Was kostet die kirchliche Bestattung?

Die Kosten für das Bestattungsinstitut, für die Kapellenbenutzung auf den kommunalen Friedhöfen sowie für das Begräbnis sind von den Angehörigen zu tragen. Die kirchliche Begleitung braucht von Angehörigen nicht extra bezahlt zu werden, denn diese Kosten sind durch die Kirchensteuer der Kirchenmitglieder abgedeckt. Dies bezieht sich auch auf die eventuelle Nutzung einer Kirche. Ein angeblicher Benutzungszwang für Friedhofskapellen, die die Angehörigen anmieten müssen, besteht in der Regel nicht. Der Bestattungsgottesdienst kann durchaus in einer geeigneten Kirche stattfinden, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage der Ev. Kirchengemeinde Alt-Duisburg.

SEELSORGE

Seelsorge begleitet Menschen in ihren Glaubens- und Lebensfragen, in ihren Krisen und Konflikten, in ihrer Schulderfahrung oder Lebensangst, im Kranksein und Sterben, in ihrer Trauer und ihrem Neubeginn. An den Übergängen zu neuen Lebensabschnitten wie Geburt, Pubertät und Heirat spielt die Seelsorge eine weitere wichtige Rolle im Zusammenhang von Amtshandlungen wie Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung.

Seelsorge ist ein Auftrag der ganzen Gemeinde. Sie geschieht zum einen in vielen Formen durch Gemeindemitglieder innerhalb der Gemeindegruppen, in Selbsthilfegruppen oder in Besuchsdienstkreisen, in Krankenhäusern und Altenheimen.

Zum anderen ist Seelsorge eine grundlegende Aufgabe der Pfarrerin/ des Pfarrers, die/der diese mit der gegebenen theologischen und humanwissenschaftlichen Fachlichkeit ausübt.

Seelsorge geschieht überall da, wo Menschen sich begegnen und miteinander leben. Sie findet spontan statt in Alltagsgesprächen oder auch verabredet in geschütztem Rahmen, kurzfristig oder auch über einen längeren Zeitraum.

Zielgruppenbezogene Seelsorge in den jeweils kennzeichnenden Strukturen einer Institution findet z.B. in der Krankenhausseelsorge, Notfallseelsorge, Gefängnisseelsorge, Gehörlosenseelsorge und der Militärseelsorge statt.

In der Telefonseelsorge bedient sich die Seelsorge der modernen Kommunikationstechnik.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage der Ev. Kirchengemeinde Alt-Duisburg.